Rechtsanwalt Arbeitsrecht Unternehmen
Bei Gründung eines Unternehmens wird vorab eine Rechtsformwahl getroffen. Die Rechtsform kann das unternehmerische Vertragsrecht festlegen, wo sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte dranhalten müssen. Als Arbeitgeber ist man verantwortlich für den Ablauf seines Betriebes. Dies beinhaltet den Umgang mit Arbeitnehmern und die Zusammenarbeit mit Betriebsräten. Der Handlungsrahmen von Unternehmen ist dabei durch Gesetze eingegrenzt. Das Betriebsverfassungsgesetz ist die Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat. Dadurch ist der Arbeitgeber Vertragspartner des Arbeitnehmers und ein Organ der Betriebsverfassung. So werden Handlungsabwicklungen und Beschlüsse nach Unternehmensrecht beschlossen.
Aber nicht nur innerhalb eines Unternehmens sind regelnde Gesetze wichtig. Der gewerbliche Rechtsschutz impliziert wichtige Gesetze, um einen Betrieb oder eine Marke gewerbsfähig zu machen. Es umfasst die Schutzrechte der einzelnen gewerblichen Tätigkeiten an immateriellen Gütern, wie z.B. Marken und Erfindungen. Vor allem das Patent-, Marken- und Designrecht regelt die Voraussetzungen des Wettbewerbes verschiedener Betriebe. Ein anderes Recht für den Schutz geistigen Eigentums ist das Urheberrecht. Um dieses Recht festzulegen, muss eine Beschreibung des Entstehungsprozesses oder des Ergebnisses vorliegen.
Um Ihnen bei Rechtsfragen in Ihrem Unternehmen weiterhelfen zu können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.. Wir sind spezialisiert auf den Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und können Ihnen zu einer optimalen Lösung verhelfen.