Rechtsanwalt Arbeitsrecht Betriebsräte Hamburg
Der Betriebsrat setzt sich aus einem oder mehreren Arbeitnehmern eines Betriebes zusammen und vertritt die Interessen der Arbeitnehmer, z.B. bei Interessenausgleichsverhandlungen. Unterstützend ist dabei das Tarifrecht, welches das Arbeitsverhältnis beider Parteien im Tarifvertrag festlegt und mit Abweichungen zu Gunsten des Arbeitnehmers entscheidet. Der Betriebsrat ist ein Mitbestimmungsorgan und wirkt bei Entscheidungen mit. Das betriebliche Mitbestimmungsrecht ist jedoch begrenzt. So wirkt dieses nur im Bereich des privaten Rechts eines Betriebes mit. Dieses ist durch das Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. Solch eine rechtliche Grundlage in Deutschland veranlasst die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und den betrieblichen Interessensvertretern. Die Vertreter der Arbeitnehmer werden von wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt, um den Betriebsrat festzulegen.
Die Geschäftsführung des Betriebsrates ist der Betriebsausschuss. Dieser leitet die Geschäfte des Betriebsrates. Der wiederum kann seiner Geschäftsführung weitere Aufgaben übertragen, durch eine Mehrheit der Stimmen seiner Mitarbeiter. Ihm ist jedoch nicht gewährleistet eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Diese Dienstvereinbarung beinhaltet Rechte, Pflichten und andere Richtlinien für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat. Da es oft zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommt, da er die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, kann es am Ende in einem Beschlussverfahren enden. Dieses Verfahren spielt sich dann vor dem Arbeitsgericht ab.
Um Ihnen als ein beratschlagender Ansprechpartner in solchen Angelegenheiten hilfreich zur Seite stehen zu können, tragen wir mit unserer langjährigen Erfahrung zu einem erfolgreichen Ergebnis Ihrer momentanen Situation bei.