Rechtsanwalt Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg

Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber unterlegen und so stellt sich das Arbeitsrecht für diese Personen, als das Wichtigste in den Rechtsgebieten dar. Die Thematik Kündigung ist oftmals ein großer Bruch in der wirtschaftlichen Existenz des Arbeitnehmers. Es gibt immer verschiedene Auslöser einer Kündigung. Jedoch sind nur die, die durch personen-, betriebs- oder verhaltensbedingten Situationen ausgelöst wurden, zulässig. Vorab muss eine Abmahnung erfolgen. Sie ist die Konsequenz aus erneutem Fehlverhalten. Die Gründe für eine Abmahnung müssen in dem Schreiben enthalten sein. Auf diese Verwarnung kann verzichtet werden, wenn der Arbeitnehmer andere Personen körperlich attackiert, verbal beleidigt oder verantwortlich ist für Sachschäden in dem Unternehmen. Wenn aber der Kündigungsgrund nicht gerechtfertigt ist, kann sich der Beklagte dagegen wehren. Dies muss innerhalb von drei Wochen geschehen, nach dem Erhalt der Kündigung. Die Ausschlussfristen sind oftmals in den Arbeits- oder Tarifverträgen festgehalten.

Folgende Personengruppen haben dieses Problem nicht, da sie unter einem besonderen Kündigungsschutz stehen. Das schließt Auszubildende, die die Probezeit beendet haben, Arbeitnehmer, die sich in der Elternzeit befinden und Angestellte mit einer schweren Behinderung, ein.

Wenn es nun doch zu einer Trennung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt, steht dem gekündigten Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis von seinem Vorgesetzten zu.

Um gegen eine Kündigung vorzugehen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Außerdem können wir Ihnen bei Abfindungs-, Lohn- und Urlaubsansprüchen behilflich sein. Zögern Sie nicht zu lange, einen rechtlichen Beistand dazu zu holen. Mit uns haben Sie den richtigen Ansprechpartner, mit dem dazugehörigen Fachkenntnissen.